In der vorgelegten Teilungserklärung soll u.a. gebildet werden:
100/1000 Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss samt Balkon und Dachterrasse lt. Aufteilungsplan Nr. 10
Im Aufteilungsplan wurde vergessen, den Balkon mit Nr. 10 zu nummerieren. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde ausdrücklich für die "mit Ziffer 10 bezeichnete Wohnung mit Balkon und Dachterrasse" erteilt.
Würdet ihr (auch wenn die Auslegung ergibt, dass der Balkon Sondereigentum sein soll...) noch was - zur Nach-Nummerierung - verlangen? Wenn ja, was?