Umwandlung (Abspaltung), Verkauf durch alte GmbH

  • Hallo,

    ich brauche Hilfe in folgendem Fall:

    1. Antrag: Eigentumsumschreibung von ursprünglicher (eingetragener) GmbH auf neue GmbH aufgrund Abspaltung.

    Es liegen GB-Berichtigungsbewilligung +Antrag, Abspaltungsurkunde und Handelsregistereintragung vor.
    Ich habe aufgrund des Rechtsträgerwechsels noch die UB angefordert. Daraufhin wurde der Antrag zurückgenommen.


    2. Antrag (Eingang nach Rücknahme des 1. Antrages :( Eigentumsumschreibung auf eine dritte GmbH


    Problem: Der 2. Antrag beruht auf einem Kaufvertrag indem die ursprüngliche noch eingetragene GmbH als Verkäuferin auftritt. Mir ist ja aber bereits aus der Grundakte bekannt, dass eine Abspaltung stattgefunden hat und das Grundbuch daher bereits unrichtig ist. Eigentümerin dürfte außerhalb des Grundbuchs die neue GmbH geworden sein. Bei dem 1. Antrag handelt es sich insoweit nur um eine Grundbuchberichtigung.

    Der Kaufvertrag wurde zeitlich kurz vor dem Abspaltungsvertrag und der Eintragung der Abspaltung im Handelsregister geschlossen. Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages konnte die ursprüngliche GmbH daher eigentlich noch handeln. Aber jetzt sind die Grundstücke bereits außerhalb des Grundbuchs durch die Abspaltung auf die neue GmbH übergegangen.

    Wie würdet ihr hier vorgehen? M.E. ist der 2. Antrag doch nicht mehr umsetzbar, oder?
    Und hinsichtlich des 1. Antrages besteht doch ein Grundbuchberichtigungszwang nach § 82 GBO, oder? Demnach wäre die neue GmbH zu Berichtigung des Grundbuchs und Beschaffung der erforderlichen Unterlagen (UB) verpflichtet richtig?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Anma

  • Wurde denn das Grundvermögen im Spaltungsplan nach § 28 GBO bezeichnet ?

    Leitsatz 1 des Beschlusses des KG vom 1. 8. 2014 – 1 W 213/14, 1 W 214/14
    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal…hl=1#focuspoint
    lautet:

    Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO bezeichnet sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 25. Januar 2008, V ZR 79/07). Eine Nachholung der Bezeichnung im Grundbuchberichtigungsverfahren ist nicht möglich.

    Wie hier dargestellt
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1049665
    hat sich das DNotI mit den Auswirkungen einer Spaltung auf laufenden Vollzug von Grundstückskaufverträgen; übertragender Rechtsträger als Veräußerer; Übergang der Rechtspositionen auf übernehmenden Rechtsträger im Gutachten vom 02.12.2015, Gutachtennummer: 141505 erschienen im DNotI-Report 23/2015, 177-181 befasst

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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