2016 wurde eine Auflassungsvormerkung aufgrund eines Bauträgervertrags mit entsprechenden Erklärungen (Bewilligungen der AV usw.) eingetragen.
Mit dem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung wird jetzt ein Nachtrag vorgelegt, mit folgendem Inhalt:
"Mit Urkunde ... haben die Fa. ... und H. ... einen Bauträgervertrag geschlossen. Die Vorurkunde lag bei der heutigen Beurkundung im Original vor. Auf die Vorurkunde wird verwiesen.Der Inhalt ist den Vertragsteilen bekannt. Auf das Vorlesen und Beifügen wird verzichtet.
Im Wege des Nachtrags vereinbaren die Vertragsteile was folgt: Weiterer Vertragsgegenstand soll neben dem bisherigen Vertragsgegenstand nun auch folgender Grundbesitz sein: Flst. 1 und Flst. 2.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Vorurkunde unverändert."
Reicht das - wegen § 13a BeurkG - für die Eintragung der AV (und später der Auflassung, die auch in der Vorurkunde enthalten ist) aus?
Welches Datum wäre dann einzutragen?