Genehmigung Umlegunsstelle Tauschvertrag

  • Das Flst. 1222 steht im Eigentum der Stadt und soll an eine natürliche Person vertauscht werden. Zulasten Flst. 1222 ist in Abteilung II ein Umlegungsvermerk eigetragen. Eine Genehmigung der Umlegungsstelle liegt mir für den Tausch nicht vor.

    Im gleichen Verfahren soll das Flst. 1444 geteilt werden. Hierfür liegt mir eine Genehmigung der Stadt (Umlegungsstelle) vor.

    1. Ist ein Tausch im Sinne von § 51 BauGB von der Umlegungsstelle zu genehmigen.

    2 Wenn Ja: Kann auf die Genehmigung vorliegend verzichtet werden nachdem ich positiv weiß, dass die Stadt die Umlegungsstelle ist und sie am Vertrag als Eigentümerin beteiligt ist?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!