Zustellungsersuchen aus der Türkei

  • Ich habe -über die Prüfstelle- ein Zustellungsersuchen (mein erstes) aus der Türkei erhalten (durch das Konsulat). Kann ich durch normale Zustellung durch die Post zustellen?

    Was muss ich beifügen? Zugestellt werden sollen laut Ersuchen "vorgelegte die Dokumente". Ich werde also die Dokumente beifügen. Beigefügt ist auch Muster 25, das wie eine unausgefüllte Zustellungsbescheinigung aussieht. Darin stehen Belehrungen für den Empfänger. Ich denke, das muss auch zugestellt werden. Außerdem ist noch so eine Belehrung "Wichtige Hinweise" an das Ersuchen angehängt. Da bin ich mir nicht sicher, für wen das ist, die ersuchte Behörde oder den Empfänger. Das Ersuchen selbst wird ja nicht zustellt, richtig?

  • Was ist denn für eine Zustellung ersucht worden? Eine formlose oder eine förmliche Zustellung?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wenn Übersetzungen in die deutsche Sprache beigefügt sind, kann per Post-ZU zugestellt warden. Sind keine Übersetzungen dabei, bleibt nur die freiwillige Entgegennahme -sagt mir meine Prüfstelle immer.... ;)
    Neben den zuzustellenden Schriftstücken ist auch noch das Blatt mit den Hinweisen und die "Summary" zuzustellen.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Danke! Meinst Du mit Blatt mit den Hinweisen dieses Muster 25? Und was meinst Du mit "summary"?

    So ein allgemeines Hinweisblatt war an das Ersuchen direkt angetackert (...kann sich um strafrechliche Sachen handeln... wenn Sie den Inhalt nicht verstehen müssen Sie evtl. richterliche Hilfe in Anspruch nehmen ...und so ähnlich)

    Die Übersetzung des Hinweisblatts ist in deutsch, türkisch und englisch auf einem Blatt.

  • Summary of the document to be served
    oder auch
    Angaben über den wesentlichen Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks

    Das ist Seite 3 des Vordrucks für das Zustellungsersuchen (ZRHO 1/1a).

    Am besten stellst du alles bis auf die ersten beiden Seiten des ZU-Ersuchens (Seite 1: Antrag, Seite 2: Zustellungszeugnis) zu, dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Nein und nein. Die Belehrung erfolgt nur bei der persönlichen Übergabe, also bei der formlosen Zustellung, § 113 III ZRHO. Grundsätzlich ist gem. § 115 ZRHO bei einer förmlichen Zustellung eine Übersetzung beizufügen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • In Nr. 78 Abs. 7 der RiVaSt heißt es ja:

    In einem zuzustellenden Schriftstück angedrohte Zwangsmaßnahmen können im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden. Hierauf ist der Zustellungsadressat hinzuweisen. In den Zustellungsnachweis ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen

    Ich gehe davon aus, dass dieser Passus demnach immer ins Anschreiben muss? Habt ihr hierfür einen Standardtext oder ein Standardanschreiben?

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