Ich habe -über die Prüfstelle- ein Zustellungsersuchen (mein erstes) aus der Türkei erhalten (durch das Konsulat). Kann ich durch normale Zustellung durch die Post zustellen?
Was muss ich beifügen? Zugestellt werden sollen laut Ersuchen "vorgelegte die Dokumente". Ich werde also die Dokumente beifügen. Beigefügt ist auch Muster 25, das wie eine unausgefüllte Zustellungsbescheinigung aussieht. Darin stehen Belehrungen für den Empfänger. Ich denke, das muss auch zugestellt werden. Außerdem ist noch so eine Belehrung "Wichtige Hinweise" an das Ersuchen angehängt. Da bin ich mir nicht sicher, für wen das ist, die ersuchte Behörde oder den Empfänger. Das Ersuchen selbst wird ja nicht zustellt, richtig?