Hallo,
ich habe mit einem nicht ganz alltäglichen Fall zu tun. Mich würde Eure Meinung/Ansicht interessieren.
Es ergeht ein Urteil. Die obsiegende Partei (Kläger) stellt KFA. Es wird Berufung eingelegt. Ein KFB wird (daher) NICHT erlassen.
Im Rahmen des Berufungsverfahrens stellt sich heraus, dass das Urteil lediglich ein Scheinurteil ist, also ein rechtliches nullum, das keinerlei (!) Wirkung entfaltet. Daher Zurückverweisung.
Kläger obsiegt erneut. Er stellt aber KEINEN (neuen) KFA. Trotzdem wird ein KFB erlassen. Beklagter wurde auch nicht (nochmals) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun legt Beklagter sofortige Beschwerde ein (fristgerecht).
Er begründet das damit, dass er gegen das Urteil (fristgerecht) Berufung eingelegt habe. Seine sofortige Beschwerde erfolgte fristgerecht. Er trägt vor, dass bis zu einer endgültigen, rechtskräftigen Entscheidung in der Sache (einschließlich der Kostenentscheidung) der Antrag zurückzustellen sei.
M.E. muss allumfassend geprüft werden, also nicht nur die vorgetragenen Gründe beachtet werden.
Seht Ihr das auch so?
Meiner Ansicht nach, liegt schlicht nicht einmal ein Antrag vor. Der Antrag gegen das Scheinurteil ist kein solcher. Denn:
Der Antrag muss sich auf das NICHT-Schein-Urteil beziehen. Außerdem kann man schwerlich einen KFA „im vornherein“ stellen.
Schließlich hätte der Gegenseite die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden müssen, was auch nicht erfolgt ist.
Wie bewertet Ihr den Fall? Teilt Ihr meine Ansicht? Was geht Euch so durch den Kopf?
Vielen Dank!
Miriam