Die Stadt möchte vom Betreuten ein Grundstück abkaufen. Kann das im Genehmigungsverfahren erforderliche Verkehrswertgutachten auch vom Gutachterausschuss, § 192 ff. BauGB, erstellt werden oder ist dieser an der Erstellung in diesem Fall verhindert ?
Verkehrswert
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Nimm einen unabhängigen Sachverständigen und die Frage stellt sich gar nicht. Wieso soll gerade in diesem Fall der Gutachterausschuss das Gutachten erstellen? Nenn mir einen Grund.
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Ich würde mich der Meinung anschließen. Dieser Ausschuss ist nun einmal nicht unabhängig. Insoweit würde ich mich eines unabhängigen Gutachters bedienen.
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Zumal -zumindest bei uns- ein Gutachten vom Gutachterausschuß deutlich länger dauert, was ich als weiteres Argument bei der Auswahl des Gutachters berücksichtigen würde.
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Nach § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung Ba-Wüüber die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach demBaugesetzbuch -(Gutachterausschussverordnung - GuAVO) vom 11. Dezember 1989
sind die Gutachter verpflichtet,ihre Aufgaben gewissenhaft und unabhängig zu erfüllen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true
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ich hätte per se kein Problem mit einem Gutachten des Gutachterausschusses.
Eine ganz andere Frage ist, ob das Gutachten auch qualitativ als Genehmigungsgrundlage geeignet ist.
da ich mit den Gutachten der Gutachterausschüsse bislang keine guten Erfahrungen gemacht habe, würde ich eher da ein Fragezeichen dransetzen.
Aber das unterscheidet sich sicherlich von Region zu Region (?) -
Ich wüsste nicht, was gegen eine Erstbewertung des (unbebauten?!) Grundstückes durch den jeweiligen Gutachterausschuss sprechen würde.
Auf nichts anderes nähme auch ein freiberuflicher Gutachter Bezug.
Und ob der Verkehrswert das dann auch gleich der Kaufpreis sein muss/soll, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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