Ideeller Miteigentumsanteil an einem Weg

  • Moin,
    ich habe einen (für mich) etwas ungewöhnlichen Kaufvertrag vorliegen. Im Grundbuch ist ein Grundstück mit mehreren Flurstücken eingetragen.
    Ein Flurstück wird an zwei Käufer zu 4425/10000 und zu 5575/10000 Miteigentumsanteil verkauft. Weiter wird an die Käufer je ein ideeller 16/100 Anteil an einem weiteren Flurstück verkauft. Bei dem Flurstück soll es sich um einen Weg handeln.

    Ich habe leider weder Ahnung, ob das alles so funktionieren kann, noch weiß ich, wie man das praktisch umsetzen würde. Vor allem die Geschichte mit dem Weg...:gruebel:

    MfG

  • Moin zurück,

    das Flurstück hinsichtlich des Weges kannst du in ein neues Grundbuchblatt buchen und dort stellen sich die Eigentumsverhältnisse wie folgt dar.

    A (alter Eigentümer) 68/100

    B (Käufer) 16/100

    C (Käufer) 16/100.

    Für das Hauptgrundstück ist dann ein weiteres neues Blatt anzulegen, sofern im alten Grundbuch noch weitere Grund-/Flurstücke gebucht sind.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Moin, hätte zu der gleichen Geschichte noch eine weitere Frage.

    Nachdem der Eigentümer das eine Flurstück und die zwei ideellen 16/100 Anteile an dem anderen Flurstück (dem Weg) an die zwei Käufer verkauft hat (s. o.), verkauft er noch ein anderes Flurstück und einen weiteren/anderen ideellen Anteil (25/100) an dem oben genannten Weg an einen anderen Käufer (insgesamt liegen also 2 Kaufverträge vor).

    Im ersten Schritt (aufgrund der Reihenfolge der Anträge) muss ich ja den Weg auf ein neues Blatt buchen und die Eigentumsverhältnisse, wie von Atlantik schon beschrieben, darstellen.
    Eigentümer des Weges sind dann ja A (Eigentümer) zu 68/100, B (Käufer) zu 16/100 und C (Käufer) zu 16/100.

    Im nächsten Schritt nehme ich mir den zweiten eingereichten Kaufvetrag vor (in dem der Eigentümer den weiteren Anteil (25/100) an dem Weg verkauft hat und wie im ersten KV als Alleineigentümer aufgetreten ist, was er zu dem Zeitpunkt ja auch war). Ist es für mich jetzt problematisch, dass Eigentümer des Weges nunmehr A B und C sind???

    Oder trage ich die Eigentumsverhältnisse einfach wie folgt ein:
    A (Eigentümer) 43/100
    B (Käufer 1. KV) 16/100
    C (Käufer 1. KV) 16/100
    D (Käufer 2. KV) 25/100

    Hoffe man kann mir folgen!

  • A verkauft von seinen 68/100 25/100 an D; es stört somit nicht, dass im KaufV von A als Alleineigentümer die Rede ist (war er ja bei Abschuss auch noch).
    B und C müssen nicht mitwirken; ihre Anteile bleiben unverändert.
    Ob du alle Eigentümer unter einer neuen laufenden Nummer neu vorträgst oder nur D als z. B. 1.4 und den Anteil von A entsprechend reduzierst, bleibt dir überlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elbin (23. April 2018 um 08:10) aus folgendem Grund: Schreibfehler berichtigt

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