In Spaniensoll der Antragsteller durch den zuständigen Richter zur Scheidung angehörtwerden. Der Antragstellervertreter hat als Anschrift ein Postfach angegeben.Kann in Spanien die Ladung so zugestellt werden?
Der Dezernent meint, das Ersuchen solle so raus und die spanischen Behördenwürden sich melden, wenn es so nicht gehen würde. Was meint Ihr dazu?
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