Nachverpfändung

  • Hallo,

    ich soll eine Nachverpfändung vollziehen. Im Grundbuch stand ursprünglich ein Grundstück, auf diesem lasten 5 Grundschulden. Nun wurde ein weiteres Grundstück auf das Blatt übertragen, dieses lastet auf beiden Grundstücken. Mit dem neuen Grundstück wurden außerdem 2 Dienstbarkeiten übertragen, diese lasten also nur auf dem neuen Grundstück.
    Das neue Grundstück soll nun bzgl. der 5 Grundschulden nachverhaftet werden. Es wird in der Bewilligung nur gesagt, dass die Grundschulden nebst Zinsen von Anfang an nachverpfändet werden.

    Wie lautet jetzt die GB-Eintragung?

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