Hallo,
man möge mir das riesige Brett vor dem Kopf verzeihen, aber ich sitze gerade an einem sowieso unschönen Fall und bin mir nicht sicher, ob ich das so beenden kann:
Erblasser ist zu Kriegszeiten verstorben und hatte testamentarische Erben, die zwar namentlich genannt waren, aber zwischenzeitlich ausgewandert, verstorben etc., also nicht mehr da sind.
Es fielen neben generösem Bankguthaben einige Grundstücke in den Nachlass.
Daher wurde vor über 20 Jahren eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Diese habe ich dann übernommen.
Nun war es so, dass der erste Nachlasspfleger zwanzig Jahre lang nichts gemacht hat, insbesondere hat er die Grundstücke nicht verkauft, weil er auf eine Umwidmung und damit verbundene Wertsteigerung hoffte - was nicht passiert ist.
Schließlich habe ich den Nachlasspfleger entlassen und einen neuen eingesetzt. Dieser hat die Grundstücke verkauft, sodass nunmehr nur noch Bankguthaben vorhanden ist.
Er hat auch eine kleine Hand voll Erbeserben gefunden, aber längst nicht alle: die Zahl hat sich wie üblich durch den Zeitverlauf potenziert.
Ich bin nun der Auffassung, dass kein Sicherungsbedürfnis mehr vorliegt, weil das Guthaben nun vollständig hinterlegt werden kann. Die gefundenen Erbeserben habe es meiner Meinung nach nun selbst in der Hand, ihre Miterben zu suchen (suchen zu lassen) und dafür durch die Hinterlegung ja 30 Jahre Zeit.
--> Übersehe ich etwas?
Der Nachlasspfleger muss doch nicht zwingend die Erben ermitteln, wenn der Nachlass gesichert ist?
(Ich entschuldige mich nochmal für die Bretthaftigkeit dieser Frage.)