Versetzung

  • Hallo,

    im September 2018 fange ich mein Studium in Schwetzingen (OLG Karlsruhe) an.
    Ich weiß dass man im praktischen Jahr überall in denn Bezirk rumgeschickt werden kann. Wie hoch ist die Chance dass man seinen Wunschort bekommt?

    Darf man sich nach seinem Studium auch etwas wünschen? Wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit?
    Und mit den ganzen Versetzungen: Werden Rechtspfleger genauso oft versetzt sie andere Beamte (Richter, Lehrer, etc.) oder ist das Risiko bei uns höher?
    Wird man auch versetzt wenn man verheiratet ist? Und der Mann studiert oder arbeitet? Macht es einen unterschied ob der Mann auch Beamter ist oder nicht? Wie sieht es aus, wenn man Mann und Wohnung hat und versetzt werden würde? Und wie, wenn mann Mann und Kind und eigenes Haus hat?

    Danke für die Hilfe!

    Vielen Dank.

  • Diese Frage ist nur mit der (Achtung, hier lernst du gleich was) in den allermeisten Fällen richtigen Antwort auf juristische Fragen zu beantworten: Kommt drauf an.

    Im praktischen Jahr wird man einem Ausbildungsgericht zugewiesen und wird dann meist nur für die zentralisierten Fachbereiche (Register, Grundbuch) einem anderen Gericht zugewiesen.
    Meist kommt man in Wohnortnähe, es sei denn, das dortige Ausbildungsgericht ist so "voll", dass auch jemand an ein weiter entfernt liegendes Gericht wechseln muss.

    Ob man nach Abschluss an sein Wunschgericht kommt, hängt von vielen Faktoren ab:
    Wo sind Stellen zu besetzten, wie viele andere Absolventen haben dieses Gericht als Wunschort angegeben, gibt es eventuell (ältere) Versetzungsgesuche von weiter weg dorthin und so weiter und so weiter.
    Am Anfang des Studiums kann dir keiner sagen, wie es dann drei Jahre später aussehen wird.

    Später wird man meist nicht so oft versetzt, es sei denn, man beantragt selbst die Versetzung. Falls Versetzungen notwendig werden, spielen Sozialfaktoren wie Familie durchaus eine Rolle, aber in welcher Reihenfolge bzw. Priorisierung weiß ich nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Bei mir hat es nur dreißig Jahre gedauert, bis ich an mein Heimatgericht versetzt wurde. Ging doch wirklich schnell, oder ;)

  • HD und MA sind regelmäßig als Ausbildungsgerichte überlaufen.
    Hängt u.a. damit zusammen , dass manche Anwärter partout ihren Wohnsitz um Schwetzingen herum nach dem Studium I nicht aufgeben wollen.
    Normalerweise landet man in HD und MA nur, wenn man als Anwärter selbst aus der Kurpfalz stammt.
    Nach meiner Erinnerung soll es Anwärter aus dem nördlichen Kraichgau ( LG-Bezirk HD ) allerdings auch schon in den ( badischen ! ) Odenwald verschlagen haben, wenn Kapazitäten dort frei waren.
    Mit Mittelbaden als Alternative kann nicht gerechnet werden, weil Karlsruhe, Bruchsal, Baden-Baden und Pforzheim auch regelmäßig bis zum oberen Ende in ihrer Ausbildungskapazität erschöpft sind.
    Bei überlaufenen Jahrgängen wie den letzten 5 wird der eine oder andere daher mit Südbaden ( und damit meine ich nicht das von vielen geliebte Freiburg ! ) vorlieb nehmen müssen.

  • Es waren auch schon Anwärter aus dem LG-Bezirk Mosbach zum Praxisjahr in Konstanz:).
    Das ist dort wo andere Leute Urlaub machen.

    Oder welche mit Wohnsitz LU, MA, HD in Karlsruhe, Pforzheim, Rastatt oder Freiburg.
    Groß aussuchen kann man es sich nicht.

    Insoweit ist beim OLG Mangelverwaltung angesagt.
    Wie es 2019/2020 wird kann sicher niemand vorhersagen.

  • Es waren auch schon Anwärter aus dem LG-Bezirk Mosbach zum Praxisjahr in Konstanz:).
    Das ist dort wo andere Leute Urlaub machen.


    Dann werden in den betroffenen Jahrgängen im Odenwald ebenfalls die Kapazitäten erschöpft gewesen sein.
    Erfahrungsgemäß muss Südbaden einschl. Bodenseeraum tatsächlich den Überschuss aus ( vor allem ) Nord - und Mittelbaden auffangen.
    In den dortigen LG-Bezirken sind die Anwärterzahlen offensichtlich vergleichsweise unterdurchschnittlich.
    Dies dürfte jedenfalls für Waldshut-Tiengen und Konstanz regelmäßig der Fall sein.

  • Kann man eigentlich nach dem Studium nur Baden oder ganz Baden-Württemberg zugeteilt werden? weil nach dem studium ist man ja Beamter des Landes.
    Wenn ich wo hin komme, wo es mir nicht gefällt, kann ich mich dann theoretisch sofort weg bewerben? (in eine andere Stadt in B-W)

  • Man ist zwar Landesbeamter, kann jedoch nur im Bereich des jeweiligen OLGs eingesetzt und versetzt werden.

    Theoretisch kann man sich auch sofort weg bewerben. Den Kollegen, die so etwas bislang vor hatten, wurde jedoch immer geraten, zuerst ein paar Monate zu warten, da das OLG wohl im Normalfall nicht besonders wohlgesonnen ist wenn die erste Amtshandlung ein Versetzungsantrag ist. Ob das so stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt.

  • ........ wurde jedoch immer geraten, zuerst ein paar Monate zu warten, da das OLG wohl im Normalfall nicht besonders wohlgesonnen ist wenn die erste Amtshandlung ein Versetzungsantrag ist. Ob das so stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Sofortige Versetzungsgesuche nach best. Prüfung- insbesondere solche mit der Begründung "heimatnah" - sind bei dem OLG FFM ein ganz alltäglicher Vorgang und haben nichts Nachteiliges oder Anrüchiges.

  • ........ wurde jedoch immer geraten, zuerst ein paar Monate zu warten, da das OLG wohl im Normalfall nicht besonders wohlgesonnen ist wenn die erste Amtshandlung ein Versetzungsantrag ist. Ob das so stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Sofortige Versetzungsgesuche nach best. Prüfung- insbesondere solche mit der Begründung "heimatnah" - sind bei dem OLG FFM ein ganz alltäglicher Vorgang und haben nichts Nachteiliges oder Anrüchiges.

    Bei uns in Bayern braucht man für den Wechsel des OLG-Bezirks einen Tauschpartner.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • ........ wurde jedoch immer geraten, zuerst ein paar Monate zu warten, da das OLG wohl im Normalfall nicht besonders wohlgesonnen ist wenn die erste Amtshandlung ein Versetzungsantrag ist. Ob das so stimmt oder nicht sei mal dahin gestellt.

    Sofortige Versetzungsgesuche nach best. Prüfung- insbesondere solche mit der Begründung "heimatnah" - sind bei dem OLG FFM ein ganz alltäglicher Vorgang und haben nichts Nachteiliges oder Anrüchiges.

    Bei uns in Bayern braucht man für den Wechsel des OLG-Bezirks einen Tauschpartner.


    Die Hessen brauchen nur ein OLG ......

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