Hallo in die Fachrunde,
als GLV eingetragenes Inkassounternehmen zeigt den Zusammenschluss in einem allgemeinen Schreiben an. Als Nachweis ist ein Teil des HR-Ausdrucks beigefügt (nur der neue Name ist aus diesem Ausdruck ersichtlich) sowie eine Liste der Verfahren mit dem entsprechenden Gläubiger und dem Hinweis, dass im Hinblick auf die Forderungsgläubiger keine Änderungen eingetreten sind.
Was muss die Tabellenabteilung des Insolvenzverwalters dem Gericht an Unterlagen beifügen wenn die Veränderung aktenkundig gemacht wird?
1. Das allgemeine Anschreiben des Inkassounternehmens (Verfahren ist hieraus nicht ersichtlich)
2. eine Kopie der beigefügten Liste und das Verfahren und Gläubiger markieren
3. Kopie HR-Auszug
Oder ist das Insolvenzgericht mit einem Schreiben des Insolvenzverwalters, in dem er darüber informiert, das der Gläubigervertreter nach einem Zusammenschluss unter dem neuen Namen firmiert?
Da es verschiedene Gerichte betrifft und mehr als 100 Verfahren würde ich mir natürlich gerne die Kopierarbeit ersparen, wenn es nicht zwingend ist.
Vielen Dank.