BayObLG - Wiedergeburt

  • Im Vergleich zum Rest war das ja noch eine der realistischen und vernünftigen Ideen :daemlich

    "If you want to know what a man's like, take a good look at how he treats his inferiors, not his equals."
    - Sirius Black / J. K. Rowling -

  • Es ist unglaublich. Man spricht öffentlich von Digitalisierung und Fortschritt um dann eine unnötiges Gericht als Zombie aus dem Grab zurückzuholen, verbunden mit enormen Kosten ohne jeden Mehrwert.

    Mal sehen, ob er auch den Bayerischen Senat wiederbeleben will. Dan sollte er konsequenterweise auch wieder über in eine Umwandlung ins Königreich nachdenken.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Sei mir nicht böse.

    Aber solche Thesen kann nur vertreten, wer von der Reputation und von der Qualität der Rechtsprechung des vormaligen BayObLG keine Ahnung hat.

    Man sieht ja, was das OLG Bamberg in den früheren vom BayObLG belegten Zuständigkeiten (Grundbuch, Nachlass, Betreuung) mitunter für Unsinn entscheidet. Man ist ja von den "üblichen Verdächtigen" (Celle, Oldenburg etc.) Einiges gewohnt, aber in Bayern muss man sich aufgrund des genannten historischen Hintergrundes für solche rechtlichen Untiefen und Niederungen fast schämen. Zudem ist die "Erneuerung" des BayObLG auch in sprachlicher Hinsicht zu begrüßen. Es wurde auf Betreiben von jemandem abgeschafft, der mitunter keinen geraden Satz herausbringt (vgl. Transrapid-Rede) und es wird nunmehr wiederbelebt von jemandem, der zumindest damit - wenn auch nicht dialektfrei - kein Problem hat.

  • Wobei sich die entsprechenden Richter ja nicht zusammen mit dem BayObLG in Luft aufgelöst haben, sondern nun an anderer Stelle (und vielleicht sogar an den nun gescholtenen OLG...) Dienst tun.
    Oder es würde bedeuten, dass schon allein der entsprechende Name für eine Steigerung der Qualität der Rechtsprechung sorgt und mit einer Tätigkeit an einem "Obersten"LG eine Erleuchtung einhergeht, die einem Richter an einem schnöden "Ober"LG für immer verschlossen bleibt. Dann würde vielleicht eine noch bedeutsamere Bezeichnung (Supernochvielweiterobenoberstes... oder so) für eine nahezu unfehlbare Rechtsprechung sorgen.
    Wenn man hier tatsächlich vorhat, eine neue Behörde mit dem entsprechenden Verwaltungsunterbau zu schaffen, dann verschwendet man m.E. Ressourcen, die man lieber den unteren Gerichten zugute kommen lassen sollte.

  • Sei mir nicht böse.

    Aber solche Thesen kann nur vertreten, wer von der Reputation und von der Qualität der Rechtsprechung des vormaligen BayObLG keine Ahnung hat.

    Doch, beides war mir bekannt, aber es rechtfertigte damals nicht den Bestand und heute nicht die Wiederauferstehung eines Gerichts, das einfach systembedingt überflüssig ist.

    Wenn die Qualität der Rechtsprechung des OLG Bamberg schwach ist, dann sollte man dort ansetzen und versuchen, sie zu verbessern. Wobei: halten die Entscheidung aus Bamberg wirklich statistisch belegbar weniger beim BGH als die anderer OLGs?

    Im Übrigen dürfte gerade ich als in Forchheim geborener, jetzt im Exil lebender Franke der Parteinahme gegen den neuen Ministerpräsidenten unverdächtig sein. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Wobei sich die entsprechenden Richter ja nicht zusammen mit dem BayObLG in Luft aufgelöst haben, sondern nun an anderer Stelle (und vielleicht sogar an den nun gescholtenen OLG...) Dienst tun.
    Oder es würde bedeuten, dass schon allein der entsprechende Name für eine Steigerung der Qualität der Rechtsprechung sorgt und mit einer Tätigkeit an einem "Obersten"LG eine Erleuchtung einhergeht, die einem Richter an einem schnöden "Ober"LG für immer verschlossen bleibt. Dann würde vielleicht eine noch bedeutsamere Bezeichnung (Supernochvielweiterobenoberstes... oder so) für eine nahezu unfehlbare Rechtsprechung sorgen.
    Wenn man hier tatsächlich vorhat, eine neue Behörde mit dem entsprechenden Verwaltungsunterbau zu schaffen, dann verschwendet man m.E. Ressourcen, die man lieber den unteren Gerichten zugute kommen lassen sollte.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    "If you want to know what a man's like, take a good look at how he treats his inferiors, not his equals."
    - Sirius Black / J. K. Rowling -

  • Den gleichen Gedanken hatte ich auch. Wobei, noch schlimmer, wenn man bedenkt, wo die neuen Richter für das BayOBLG herkommen sollen, naheliegend sind wohl die gescholtenen OLG, OMG, _> Massive Kosten und Reputation im Eimer.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Die "Wiedergeburt", wenn sie denn kommt, ist zunächst einmal eine politische Entscheidung, die ich nicht kommentiere.

    Was die Qualität der Rechtsprechung angeht, halte ich es mit dem Satz: "Für das Können gibt es nur einen Beweis: Das Tun." Es hilft niemandem, dem "alten" BayObLG und vermeintlich besseren Zeiten nachzutrauern, da dieses Gericht in seiner damaligen Zusammensetzung nicht mehr existiert. Sollte es tatsächlich ein "neues" BayObLG geben, müsste sich auch ein solches etwaige Lorbeeren neu verdienen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Erst mal muss El Marco die Landtagswahl einigermaßen gewinnen und heil überstehen ...

    Es fällt aber schon auf, dass "El Marco" darauf setzt, bei den Bayern gut zu landen, indem er sich eine besonders rückwärtsgewandte Politik auf die Fahnen schreibt. Den Herausforderungen von morgen stellen wir uns mit den Werkzeugen von vorgestern ...

    (Und warum musst Du, lieber Andreas, mir jenen Ohrwurm vom Nockherberg 2018 wieder in Erinnerung rufen?
    https://www.youtube.com/watch?v=rpTVmOpSubk)

  • Ich habe in meiner aktiven Zeit gerne und oft auf die Rechtsprechung des BayObLG zurückgegriffen, war sie doch qualitativ besser als die so manch anderen OLG. Die Abschaffung seinerzeit habe ich sehr bedauert. Betrachtet man dann noch die Begründung der Abschaffung und welch ahnungsloser Sprachkünstler dafür verantwortlich war, kann man wirklich nur :daemlich.

    Bleibt die Hoffnung, dass die grundsätzlich begrüßenswerte Wiederbelebung auch qualitativ an alte Zeiten anknüpft.

  • Sei mir nicht böse.

    Aber solche Thesen kann nur vertreten, wer von der Reputation und von der Qualität der Rechtsprechung des vormaligen BayObLG keine Ahnung hat.

    Doch, beides war mir bekannt, aber es rechtfertigte damals nicht den Bestand und heute nicht die Wiederauferstehung eines Gerichts, das einfach systembedingt überflüssig ist.

    Wenn die Qualität der Rechtsprechung des OLG Bamberg schwach ist, dann sollte man dort ansetzen und versuchen, sie zu verbessern. Wobei: halten die Entscheidung aus Bamberg wirklich statistisch belegbar weniger beim BGH als die anderer OLGs?

    Im Übrigen dürfte gerade ich als in Forchheim geborener, jetzt im Exil lebender Franke der Parteinahme gegen den neuen Ministerpräsidenten unverdächtig sein. :D

    Da Grundbuch- und Nachlasssachen nur zum BGH gehen, wenn vom OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen wird (was in der Regel nicht der Fall ist), wäre die Anzahl der Verfahren, die dann tatsächlich zum BGH gelangt, in keiner Weise aussagekräftig.

    Jedenfalls hat man seinerzeit ein allseits anerkanntes und mit höchster fachlicher Reputation versehenes Gericht aus bloßen Kostengründen (in Wahrheit: aus reiner Dummheit) aufgelöst. Dabei wurde übrigens auch nicht daran gedacht, dass das BayObLG aufgrund seiner ausschließlichen Zuständigkeiten in ganz Bayern für eine einheitliche Rechtsprechung garantierte, während jetzt im Prinzip jedes OLG (München, Nürnberg, Bamberg) machen kann, was es will. Leider ist die gute Tradition heutzutage abhanden gekommen, wonach man Fehler einsehen und auch wieder durch die Wiederherstellung des alten Zustandes korrigieren kann (und dies auch tun sollte). Und wenn heute erneut die Kosten gegen die Wiederbelebung des BayObLG (wie schon seinerzeit für seine Abschaffung) ins Feld geführt werden, so zeigt das nach meiner Ansicht nur, dass manche einigermaßen geschichtslos vor sich hin leben und die historischen Zusammenhänge nicht verinnerlicht haben. Vielleicht sind sie ihnen auch egal. Ist vielleicht sogar wahrscheinlicher. Besser ist es nicht.

  • Erst mal muss El Marco die Landtagswahl einigermaßen gewinnen und heil überstehen ...

    Es fällt aber schon auf, dass "El Marco" darauf setzt, bei den Bayern gut zu landen, indem er sich eine besonders rückwärtsgewandte Politik auf die Fahnen schreibt. Den Herausforderungen von morgen stellen wir uns mit den Werkzeugen von vorgestern ...

    (Und warum musst Du, lieber Andreas, mir jenen Ohrwurm vom Nockherberg 2018 wieder in Erinnerung rufen?
    https://www.youtube.com/watch?v=rpTVmOpSubk)

    Wenn man diesen einen Punkt als positiv empfindet, heißt das noch nicht, dass man auch alles andere gut finden muss. Wer die Bodenhaftung verliert, greift gerne zu Totschlagsargumenten, offenbar in dem Irrtum, dass sich es von oben besser schlägt. Aber dafür fällt man dann auch tief.

  • Leider ist die gute Tradition heutzutage abhanden gekommen, wonach man Fehler einsehen und auch wieder durch die Wiederherstellung des alten Zustandes korrigieren kann (und dies auch tun sollte).

    Manchmal ist das Rückgängigmachen eines Fehlers ein erneuter Fehler. Das BayObLG abzuschaffen, war damals keine gute Idee. Das gilt allerdings auch für die jetzt geäußerte Absicht.
    Man kann das damalige BayObLG nicht zurückbringen. Man kann Aufwand betreiben, um ein Gericht mit gleichem Namen und gleichen Aufgaben zu errichten, ob es jemals die Qualität seines Vorgängers erreicht, ist ungewiss. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass dieses neue Gericht seine Aufgaben besser erfüllen wird als die derzeitigen Oberlandesgerichte.

  • Leider ist die gute Tradition heutzutage abhanden gekommen, wonach man Fehler einsehen und auch wieder durch die Wiederherstellung des alten Zustandes korrigieren kann (und dies auch tun sollte).

    Manchmal ist das Rückgängigmachen eines Fehlers ein erneuter Fehler. Das BayObLG abzuschaffen, war damals keine gute Idee. Das gilt allerdings auch für die jetzt geäußerte Absicht.
    Man kann das damalige BayObLG nicht zurückbringen. Man kann Aufwand betreiben, um ein Gericht mit gleichem Namen und gleichen Aufgaben zu errichten, ob es jemals die Qualität seines Vorgängers erreicht, ist ungewiss. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass dieses neue Gericht seine Aufgaben besser erfüllen wird als die derzeitigen Oberlandesgerichte.


    :daumenrau


    Nach der Begründung von Cromwell müsste es in allen Bundesländern mit mehreren OLG ein Obergericht geben, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern.

    Ein solches war aber meines Wissens nach nur in Bayern existent. Woanders funktioniert die Rechtsprechung offenbar bereits Jahrzehnten ohne ein solches (landeseigenes) Obergericht.

  • Ich kann mich irren, aber ist das OLG Zweibrücken nicht in Wahrheit auch eine Art Rheinland-Pfälzisches Oberstes Landesgericht für Grundbuchsachen? Vom OLG Koblenz sind mir zumindest bisher kaum Grundbuchsachen begegnet.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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