Schönes Ding zum WE
RA A reicht für Kl. Klage Räumung / Zahlung ein. Für Kl. zu 2 meldet sich RA B und erklärt RA A wäre von Kl. 2 nicht beauftragt Klage einzureichen. Sache wird im Termin für erledigt erklärt da Kl. 2 die angeblichen Mietrückstände bezahlt hat. Bekl. hat auf das Konto des Kl 2 die Miete gezahlt. Kostenentscheidung Kl. 79 % Bekl. 21 %. Nun reichen beide RA´s die 106 er ein. Es dürften jawohl beide erstattungsfähig sein. Aber wer bekommt die vollstreckbare oder anteilig oder ?? Keine Ahnung hoff auf eure HILFE
Schönes WE
wulfgerd