Hallo zusammen,
ich muss eine Kontofreigabe machen wegen Nachzahlung von Arbeitseinkommen. Die Schuldnerin hat in dem Zeitraum der Nachzahlungen Unterhalt vom Kindesvater bekommen. Sind die als Einkommen in dem Zeitraum anzurechnen ? Ich lese schon einige Zeit und bin bei § 851 ZPO angekommen. Bin ich richtig ?
Unterhaltszahlungen bei Kontofreigabe
-
müllerin -
23. April 2018 um 10:55
-
-
Die Herkunft (bzw. Grundlage) der auf dem P-Konto eingehenden Einkommen ist für die Ermittlung des pfändbaren Betrages egal.
Also ist auch der erhaltene Unterhalt als Einkommen anzusehen.
-
Das ist aber für den Schuldner enorm nachteilig. Ich meinte aber Unterhaltszahlungen für die Kinder der Schuldnerin. Ist das dann wirklich auch so ?
-
-
Der Hinweis von Zesar gefällt mir schon besser.
Manchmal steht man enorm auf der Leitung.
Dankeschön. -
Wobei § 850b ZPO auch nicht sauber ist, da die Schuldnerin den Kindesunterhalt ja nur als gesetzlicher Vertreter bzw. in Prozessstandschaft entgegen nimmt.
Im Ergebnis bin ich aber bei dir....
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!