Berichtigung oder neue Genehmigung

  • Hallo !
    Habe gerade folgenden Fall von einem anderen Gericht übernommen.

    Vor der Übergabe wurde dort noch der Verkauf von Wertpapieren genehmigt. Laut Antrag sollten 20.000 EUR aus dem Depot verkauft werden.

    In dem Beschluss wurde jedoch ein Betrag von 100 EUR genehmigt.

    Der Beschluss ist mittlerweile rechtskräftig und der Betreuer meldet sich nun bei mir wegen des falschen Betrages.

    Habe jetzt mal in den Unterlagen nachgesehen, bei den 100 EUR handelt es sich um den Rücknahmepreis.

    Würdet ihr jetzt nur einen Berichtigungsbeschluss mit Begründung Schreibfehler machen oder eine komplett neue Genehmigung erteilen ?

    Laut Betreuer wird das Geld dringend zur Bezahlung der Heimkosten benötigt.

  • Eine Berichtigung nach §42 FamFG dürfte grundsätzlich möglich sein, wenn tatsächlich eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt. Einen Schreibfehler würde ich auch nicht annehmen, aber ggf. würde der Wert versehentlich falsch abgeschrieben. Andernfalls hätte m:E. auch eine (Teil-) Zurückweisung des Antrages erfolgen müssen oder die Abweichung vom Antrag begründet werden. Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt könnte man in Rücksprache mit der Kollegin/ dem Kollegen der den Beschluss erlassen hat sicher klären.

    Sodann müsste man m.E. aber in analoger Anwendung des §40 II FamFG aussprechen, dass der Berichtigungsbeschluss erst mit Rechtskraft wirksam wird, da man ansonsten den Zweck des §40 II FamFG unterlaufen könnte.

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