Zwangsversteigerung Betreuer will bieten

  • Hi zusammen,

    Ich bin ja Neuling in Sachen Betreuung.
    mich hat ein Betreuer um Rat gefragt, wie sieht es aus mit der Genehmigung, wenn

    Er ein Grundstück im Namen des Betreuten in einer Zwangsversteigerung erwerben möchte?

    Eine Genehmigung für einen Kauf würde ich erteilen, nur ivb. m. ZVGen hatte ich es noch nie.

  • Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass zu Zeiten des FGG die Genehmigung im Termin bei Gebotsabgabe vorliegen musste.
    Das würde bedeuten, dass heute die rechtskräftige Genehmigung im Termin vorgelegt werden muss. Der Betreuer sollte sich rechtzeitig kümmern, da heute ein Genehmigungsverfahren gefühlt ewig dauern kann.

  • hab ich einmal erlebt;
    man erteilt (wenn ich mich recht erinnere) die Genehmigung zur Abgabe von Geboten in Höhe von bis zu ZZZ € für das Objekt XXX ´(genaue Bezeichnung einfügen) am (Versteigerungsterminsdatum) im Zwangsversteigerungsverfahren YYY (K-Aktenzeichen).
    Habe leider seither die Dienststelle gewechselt und den genauen Tenor nicht mehr zur Hand.

    wichtig ist, dass die mit Rechtskraftzeugnis versehene Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses im Termin bei Gebotsabgabe vorliegt.

    Es empfiehlt sich möglicherweise, sich vorher mit dem zuständigen Versteigerungsrechtspfleger ins Benehmen zu setzen, dass da nicht vielleicht unterschiedliche Auffassungen o.Ä. quer spielen

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Im Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen (zB keine Gewährleistung, § 56 ZVG, Nachzahlungsfälle, §§ 50, 51 ZVG, eventuell abweichende Versteigerungsbedingungen, die erst im Termin festgestellt werden), kann man eine Grundsatzdiskussion anfangen, ob das so überhaupt genehmigt werden kann. Das betrifft aber die Betreuungskollegen.

    Für die Gebotsabgabe im Termin: wie abc, vgl Stöber in der 20. Auflage in RandNr 7.2 b) zu § 71 ZZVG

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Würde ich auch so sehen. Es erscheint auch sinnvoll im Genehmigungsbeschluss die Versteigerungsbedingungen wiederzugeben, da es ja nicht unwichtig ist, ob Rechte bestehen bleiben oder nicht. Die bloße Angabe des Höchst-Bargebots im Genehmigungsbeschluss halte ich für unzureichend.

  • das was ihr beide da sagt sind natürlich Aspekte die ganz besonders bei der Überlegung ob überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann, eine große Rolle spielen
    und da die Versteigerungsbedingungen erst im Termin festgestellt werden, scheint es mir tatsächlich auch sinnvoll, auch den zentralen Punkt der Belastungssituation gesondert festzuhalten. Aber dabei würde ichs glaube ich bewenden lassen.

    Wie gesagt: Mit dem Versteigerungsrechtspfleger kommunizieren, um auf den Einzelfall zugeschnitten die Genehmigung zu gestalten.

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    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • frage doch einmal deine Betreuugskollegen wie sie dazu stehen. Ich denke wenn es keine besonderen Umstände gibt ist es eher aussichtslos das Abenteuer "ersteigertes Grundstück" genehmigt zu bekommen- als mündelgeeignete bzw. sichere Geldanlage ist es meines Erachtens aufgrund der Unwägbarkeiten kaum geeignet.

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