A schenkt Freundin F Grundstück ohne Gegenleistung. Durch Zufall erfahre ich von einer bestehenden Betreuung des A.
Die angeforderte Betreuungsakte enthält keine konkreten Aussagen zur Geschäftsfähigkeit. A hatte ein halbes Jahr vor Schenkung Schlaganfall. Die vorläufige Betreuung durch RA umfasste alle Angelegenheiten. Gutachten sagt: Kein Einwilligungsvorbehalt erforderlich, da zur Zeit keine Anhaltspunkte für Vermögensgefahr, eingeschränkt orientiert, Gedächtnismöglichkeiten nicht oder nur grob vorhanden usw.
A heiratet F. F wird Betreuerin. Ein Nervenarzt bescheinigt 4 Wochen vor dem Notartermin leichte kognitive Störung, bewußtseinsklar usw.
4 Wochen nach dem Beurkundungstermin bescheinigt Betreuungsbehörde deutliche kognitive Einschränkungen, z.B. erklärt der 80-jährige, er sei 50 usw.
Notar wußte von Betreuung. Ihm lag Nervenarztbescheinigung vor. In der Urkunde ist nichts erwähnt.
Das bedeutet doch, dass der Notar von der Geschäftsfähigkeit überzeugt war.
Ich würde einen Aktenvermerk machen, dass keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit vorliegen und eintragen. Oder seht ihr den Fall anders?