Guten Morgen,
ich muss zum ersten Mal ein europäisches Nachlasszeugniserteilen.
Es wäre nett wenn ihr mir bei folgenden – eher tatsächlichenProblemen helfen würde.
- Der Antragsteller hat das Formblatt für denAntrag benutzt. Dort sind alle Angaben enthalten. Muss auch bei verstorbenenEhegatten die Anlage dazu ausgefüllt werden?
- Es gibt zwei Erben (zwei Kinder) nachgesetzlicher Erbfolge, einer von Ihnen ist Antragsteller.
- Das Zeugnis selbst ist das Formblatt V mit denAnlagen. Die folgenden Angaben von Punkt 2. bis 8 sind kein Problem, aber ichfrage mich, wo ich nun genau die Erben mit deren Quoten aufführen muss. Ist dasvielleicht die Anlage IV „Stellung und Rechte des/der Erben“?
Wo taucht der Erbe auf, der nichtAntragsteller ist?
Gibt es vielleicht ein ausgefülltes Muster des Zeugnisses? Ichfinde es sehr unübersichtlich.
Vielen Dank für Eure Mühe.