Umschreibung Vollstreckungsklausel

  • DieA-Bank hat die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkundeanlässlich der Digitalisierung ihrer Unterlagen vernichtet (ob sie dies mitallen Grundschuldbestellungsurkunden so gemacht hat, weiss ich nicht).
    DieA-Bank hat die Grundschuld jetzt an die B-Bank abgetreten, was im Grundbuchbereits eingetragen ist.
    DieA-Bank beantragt jetzt unter Vorlage einer Kopie der vollstreckbaren Ausfertigungder Grundschuldbestellungsurkunde die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigungan die B-Bank bzw. die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf die B-Bank.
    Kanndie vollstreckbare Ausfertigung direkt auf die B-Bank erteilt werden oder musszuerst eine weitere vollstreckbare Ausfertigung der A-Bank erteilt werden, diedann auf die B-Bank umgeschrieben wird ?

  • Ich meine, du kannst eine zweite vollstreckbare Ausfertigung direkt an den Rechtsnachfolger erteilen, nur eben beim Klauseltext aufpassen. Dem Ursprungsgläubiger kannst du dagegen keine Vollstreckbare mehr erteilen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Du erteilst eine zweite vollstreckbare Ausfertigung wegen Verlustes der ersten direkt an die B-Bank als Rechtsnachfolgerin der A-Bank, nachgewiesen durch... usw.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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