Beschäftigungsverbot und Elternzeit

  • Während einer Elternzeit beantragt die Beamtin aufgrund einer erneuten Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot eine sofortige Aufhebung der Elternzeit.
    Die vorgeburtliche Mutterschutzfrist beginnt in ca. 5 Monaten. Ab dann kann die EZ ohne Zustimmung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG beendet werden.
    Gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG kann die EZ mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.
    Wegen des Beschäftigungsverbotes würde die Beamtin aber in der Zeit bis zum vorgeburtlichen Mutterschutz keine Leistung erbringen.
    Öffentliche Verwaltungen sind dagegen an den Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung gebunden.
    Die Stelle ist derzeit nicht anderweitig besetzt. Besteht quasi eine Verpflichtung zur Aufhebung der EZ (außerhalb einer möglicherweisen moralischen)?
    Wer weiß Rat? Schon mal Danke!

  • Während einer Elternzeit beantragt die Beamtin aufgrund einer erneuten Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot eine sofortige Aufhebung der Elternzeit.
    Die vorgeburtliche Mutterschutzfrist beginnt in ca. 5 Monaten. Ab dann kann die EZ ohne Zustimmung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG beendet werden.
    Gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG kann die EZ mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.
    Wegen des Beschäftigungsverbotes würde die Beamtin aber in der Zeit bis zum vorgeburtlichen Mutterschutz keine Leistung erbringen.
    ...


    Im Hinblick auf das Beschäftigungsverbot aber auch so nicht. :gruebel:

  • Hier ist zwischen dem individuellen Beschäftigungsverbot und dem "gesetzlichen" Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) zu unterscheiden.

    Unterbrechung EZ für weiteren Mutterschutz auf Antrag ja (kraft gesetzlicher Regelung).

    Unterbrechung EZ für individuelles BV: warum? Möglich ist das bestimmt, aber waum sollte der Dienstherr das machen? Die Beamtin sitzt dann auf Stelle und bekommt volle Gage obwohl man vorher schon wusste, dass sie nicht arbeiten wird. Das läuft m. E. dem Schutzzweck zuwider, den die Möglichkeit der Unterbrechung der EZ eröffnet. Zumindest war das noch so, als ich mich da letzte mal damit beschäftigt hab.

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