Rechtsmittel gegen PKH-Verweigerung

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    InsO-Verwalter beantragt für einen Miteigentümer einer Erbengemeinschaft PKH ohne Beiordnung für ein dann beabsichtigtes TV-Verfahren.
    Also ein PKH-Prüfungsverfahren.
    Da dieses TV-Verfahren bereits in 2012 schon mal mit VW-Festsetzung bis zur Terminierung gelaufen ist und ergebnislos aufgehoben wurde, habe ich den PKH-Antrag zurückgewiesen.....mit der RM Belehrung nach IT-ZVG "sof. Beschwerde".

    Diese wurde dann auch eingelegt. Ich habe nicht abgeholfen, die Sache zur Entscheidung aber der Abteilungsrichterin vor Ort vorgelegt.
    Die Richterin hat die Sache angenommen und die sof. Beschwerde kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Nun meint der antragstellende Rechtsanwalt (aus der Kanzlei des InsO-Verwalters), dass die sof. Beschwerde dem Rechtmittelgericht-also dem Landgericht- hätte vorgelegt werden müssen und legt Rehörsrüge nach § 321a ZPO ein...

    Die Sache habe ich der Richterin vorgelegt, die jedoch nichts weiter veranlasst hat als den SS zur Kenntnis zu nehmen....

    Ich habe die Sache wieder auf dem Tisch und finde keinen Hinweis auf eine bereits ergangene Entscheidung auch nicht bei Stöber....

    Wer weiß Rat?

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    1. Korinther 16,14

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