Andersartige Anlegen in Geschäftsanteilen einer Grundstücksverwaltungsges.GbR mbH

  • Mein Betreuer möchte für seine Schwester nach Ausscheiden eines Gesellschafters Gesellschaftsanteile an der Grundstücksverwaltungsgesellschaft GbR mbH im Wert von 50000,00 € erwerben. Sie ist bereits Mitgesellschafter- ebenso der Betreuer- (aufgrund Erbfall und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) mit einem geringen Anteil.
    Ausgehend von letzter Jahresbilanz erwirtschaftet die Gesellschaft eine Rendite von 2-3 %. Hättet ihr da Bedenken? Da der Erwerb formlos erfolgt, hab ich keine zu genehmigende Urkunde....als formuliere ich die Genehmigung mit den Bedingungen (....Anteile mit einem Wert von....)? Die aktuelle Bilanz wird erst im Sommer 2018 durch einen Gutachter erstellt.
    Danke vorab!

  • Eine GbR mit beschränkter Haftung kann es nicht geben.

    Sofern mir kein zumindest schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorgelegt wird würde es nicht einmal in Betracht ziehen eine Genehmigung zu erteilen. Der Vertrag bedarf zwar keiner Form, aber ohne eine schriftlichen Vertrag hat man immer Beweisprobleme. Auch den Vertrag bezüglich des Erwerbs der Geschäftsanteile würde ich keinesfalls genehmigen wenn er mir nicht schriftlich vorgelegt wird.

    Es müsste zudem eig. auch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag geben, sonst hätte man wohl kaum nachweisen können, dass die GbR nicht mit dem Erbfall aufgelöst wurde.

    Ich hätte auch massive Probleme damit, dass die Betroffene als Gesellschafterin der GbR unbeschränkt haftet.


  • ...
    Ich hätte auch massive Probleme damit, dass die Betroffene als Gesellschafterin der GbR unbeschränkt haftet.

    Wenn Sie als Gesellschafterin persönlich und insbesondere unbeschränkt haftet, tut sie das doch schon. Laut SV ist sie bereits Gesellschafterin. An der Haftung würde sich also nichts ändern.

    Aber zum Gesellschaftsmodell würde ich nochmal um Aufklärung bitten. GbR mbH???

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • GbR mbH???


    Stammt vermutlich aus der Zeit als einige besonders schlaue Menschen versuchten, eine Haftungsbeschränkung jedenfalls gegenüber Vertragspartnern einfach durch entsprechende Firmierung (statt durch Individualvereinbarungen) zu konstruieren. Dem hat BGH II ZR 371/98 eine Absage erteilt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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