Beamter NRW Besoldung A5 - Anrechnung Rente auf Mindestpension

  • Hallo liebe Forenbesucher! Ich suche eine Auskunft für einen Kollegen(A 5 -Endstufe), der jetzt 60 Jahre alt ist und wg. Dienstunfähigket pensioniert werden wird (eigener Antrag) Kürzung beträgt 10,8 % - d.h. ihm wird bis zur Vollendung des 66.LJ die Mindestversorgung gezahlt. Danach hat er zusätzlich Rentenansprüche. Nach § 16 Abs. 4 LBeamtVG NRW ist das der Sonderfall, dass die "Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und der Mindestversorgung ruht" -
    Aus dem Merkblatt LBV Stand 7/2016 (Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten) geht unter 2.4 hervor, dass die Ruhensregel des §16 Abs. 4 LBeamtVG NRW anzuwenden ist - "Der monatliche Versorgungsbezug ist bis auf die Höhe der erdienten Versorgung zu kürzen" - Das wären im Fall des Kollegen ca. 30 EUR Unterschied - d.h. die erdienten Bezüge sind 30 EUR geringer als die gewährte Mindestversorgung. Wieviel Rente darf er denn dann bekommen? Ausgehend von den erdienten Bezügen seinen gesamten Rentenanspruch? - Oder nur wg. Pkt 2.2 des Merkblatts bis zur ermittelten Höchstgrenze? "Ist der zu regelnd Versorgungsbezug aufgrund vorzeitiger Zurruhesetzung um einen Abschlag zu mindern, ist die Höchstgrenze ebenfalls um diesen Abschlag zu mindern" Zur Erinnerung - Der Abschlag führte bereits zur Mindestvesorgung! Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der weiterhelfen kann? Der Rentenanspruch muss doch erhalten bleiben?

  • Da würde ich mal die Sprechzeiten eines Rentenberaters der LVA in Anspruch nehmen.

    "Just 'cos You got the Power, that don't mean You got the Right!" ((c) by Mr. Kilmister)

    Aus traurigen gegebenem Anlass ergänzt: "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy)

  • Der Beamte hat bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres nur die Pension - erst danach kann er zusätzlich Rentenansprüche geltend machen! Er hat vor seiner Beamtentätigkeit diesen Rentenanspruch erworben - auch während der Beamtentätigkeit hat er zusätzlich in kleinem Umfang rentenversicherungspflichtig gearbeitet.

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