Beratungshilfe wegen in JVA abgeschlossenem Vertrag

  • Ich hab einen Antrag auf BerH vorliegen. Der Ast. sitzt momentan in einer JVA und möchte Beratungshilfe wegen "eines sittenwidrigen Vertrags, mit dem Ziel der Erstattung von gezahlten Mietgebühren und der Feststellung der Unzulässigkeit des Vertrags".
    Habe daraufhin mal um Erläuterung und Vorlage entsprechender Unterlagen gebeten.
    Die JVA hat wohl einen Vertrag vermittelt... Hierbei hat der Ast. einen Fernseher gemietet. Laut Ast. muss er einen monatlichen Betrag entrichten. Der Vertrag ist seiner Ansicht nach unzulässig, weil er den Betrag doppelt bezahlt, wenn er verlegt wird und im selben Monat wieder zurück kommt (ob das vorliegen der Fall war, geht aus dem Schreiben nicht hervor). Das sind wohl 20,74€ im Monat. Er argumentiert weiterhin, dass er Taschengeldempfänger sei und 38€ monatlich bekommt, sodass der Preis auch viel zu hoch sei. Angeblich liegen andere JVA's bei 11,00€ monatlich.
    Seiner Ansicht nach nutzt die Firma ihre Monopolstellung aus.
    Vertragsunterlagen sowie Schriftwechsel kann er nicht vorlegen, da die Firma wohl auf seine Schreiben nicht reagiert.

    Ich neige dazu abzulehnen, weil er den Vertrag ja nicht hätte abschließen müssen und er das alles von anfang an wusste. Allerdings kann er nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln... Was meint ihr?

  • Ich sehe zunächst nicht, wo der AST in seinen Rechten gestört ist. Pacta sunt servanda!

    Einzig eine doppelt Entrichtung der Beiträge könnte hier problematisch sein. Dazu müssten diese ich aber auch tatsächlich verlangt werden, was wir nicht wissen.
    Dazu kann der AST ja sicher Auszüge seines Kontos vorlegen, aus denen eine zweifache Abbuchung hervorgeht.

    Der sog. Selbstzahlervergleich ist hier schwierig. Grundsätzlich unterstelle ich erst einmal jedem, keine 15 EUR (2500 VV RVG) auszugeben um an 20,74 Euro zu kommen. Bei einem Insassen einer JVA mit 38,- EUR Taschengeldanspruch könne das allerdings anders bewertet werden.

    Andre Möglichkeit zur Zuhilfenahme: Gibt es in der JVA einen Sozialdienst der helfend tätig erden kann?

  • Ich neige dazu abzulehnen, weil er den Vertrag ja nicht hätte abschließen müssen und er das alles von anfang an wusste.

    Dazu würde ich auch neigen. Er musste den Vertrag nicht abschließen, die andere Option, die jede JVA bietet, wäre der Kauf eines eigenen Fernsehers. Im Übrigen sind seine Erwägungen, dass er doppelt zahlen müsste, wenn er verlegt wird und wieder zurückkommt (wann soll das der Fall sein?), rein spekulativ. Insoweit gilt wieder: Keine präventive Rechtsberatung.

  • also ich habe bei der JVA nachgefragt.. Es gibt tatsächlich nur diese Möglichkeit an einen Fernseher zu kommen. Verlegt wurde er allerdings nicht und man hat mir außerdem versichert, dass in solch einem Fall nicht doppelt abgerechnet würde.
    Aber für welche Angelegenheit sollte ich den erteilen? Dass er anwaltliche Beratung bekommen könnte wegen des Vertrags zu dem es keine Alternative gibt leuchtet mir ja ein, aber wie soll ich das dann nennen?

  • also ich habe bei der JVA nachgefragt.. Es gibt tatsächlich nur diese Möglichkeit an einen Fernseher zu kommen. Verlegt wurde er allerdings nicht und man hat mir außerdem versichert, dass in solch einem Fall nicht doppelt abgerechnet würde.
    Aber für welche Angelegenheit sollte ich den erteilen? Dass er anwaltliche Beratung bekommen könnte wegen des Vertrags zu dem es keine Alternative gibt leuchtet mir ja ein, aber wie soll ich das dann nennen?

    Wie du das bezeichnest bleibt letztendlich deiner Kreativität überlassen. Ich hätte es wohl als: "Vertrag des Rechtssuchenden mit der JVA wegen Überlassung eines Fernsehers gegen Zahlung von mtl. ... €" bezeichnet. Gerade bei solchen ungewöhnlichen Sachen, nehme möglichst alle evtl. relevanten Infos in den Schein mit auf.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Nur als Info:
    Hier zumindest dürfen Gefangene keine eigenen Fernseher betreiben. Sie können einen Fernseher mieten, dessen Gehäuse versiegelt ist und dessen Videotextdecoder deaktiviert / ausgebaut ist. Hintergrund ist, dass sich wunderbar verbotene Sachen (z. B. BtM, kleine Messer) im Gehäuse verstecken lassen und dass verschiedene Privatsender im Videotext privaten Kleinanzeigen ausstrahlen (Umgehung der Postkontrolle).
    Das Problem ist identisch mit der Preisgestaltung im allgemeinen Gefangeneneinkauf. Es war schon immer etwas teurer Gefangener zu sein!

  • Nur als Info:
    Hier zumindest dürfen Gefangene keine eigenen Fernseher betreiben. Sie können einen Fernseher mieten, dessen Gehäuse versiegelt ist und dessen Videotextdecoder deaktiviert / ausgebaut ist. Hintergrund ist, dass sich wunderbar verbotene Sachen (z. B. BtM, kleine Messer) im Gehäuse verstecken lassen und dass verschiedene Privatsender im Videotext privaten Kleinanzeigen ausstrahlen (Umgehung der Postkontrolle).
    Das Problem ist identisch mit der Preisgestaltung im allgemeinen Gefangeneneinkauf. Es war schon immer etwas teurer Gefangener zu sein!

    Aber zumindest eine Beratung, ob das so rechtlich überhaupt zulässig ist, kann man dem Gefangenen nicht verweigern. Gerade, weil die Vorausetzungen ja wohl auch irgendwo gesetzlich geregelt sein werden. Weshalb bei Vorliegen aller Vorausetzungen m.E. Beratungshilfe zu bewilligen ist.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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