• Mal angenommen, es kommt eine Quote von knapp über 100% zustande. Der Teil über 100% reicht aber nicht aus, um die 39er-Ansprüche voll zu befriedigen. Wie wird dann verteilt?

  • Da empfiehlt es sich erst einmal eine Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf den Rang § 38 InsO durchzuführen.

    Anders bekommst Du den Zinslauf nicht gestoppt.

    Danach soll das Gericht die Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung auffordern. Da kommt in Praxi erstaunlich wenig.

    Die Verteilung der § 39 InsO Forderungen erfolgt nach § 39 I S. 1 InsO.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Da empfiehlt es sich erst einmal eine Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf den Rang § 38 InsO durchzuführen.

    Anders bekommst Du den Zinslauf nicht gestoppt.

    Danach soll das Gericht die Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung auffordern. Da kommt in Praxi erstaunlich wenig.

    Die Verteilung der § 39 InsO Forderungen erfolgt nach § 39 I S. 1 InsO.

    :daumenrau, ich bin da auch schon mal reingefallen und hatte dauernd Nachmeldungen. Auf jeden Fall so machen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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