Mal angenommen, es kommt eine Quote von knapp über 100% zustande. Der Teil über 100% reicht aber nicht aus, um die 39er-Ansprüche voll zu befriedigen. Wie wird dann verteilt?
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Mal angenommen, es kommt eine Quote von knapp über 100% zustande. Der Teil über 100% reicht aber nicht aus, um die 39er-Ansprüche voll zu befriedigen. Wie wird dann verteilt?
quotal nach der Maßgabe des § 39 InsO? Oder wo ist das Problem?
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Da empfiehlt es sich erst einmal eine Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf den Rang § 38 InsO durchzuführen.
Anders bekommst Du den Zinslauf nicht gestoppt.
Danach soll das Gericht die Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung auffordern. Da kommt in Praxi erstaunlich wenig.
Die Verteilung der § 39 InsO Forderungen erfolgt nach § 39 I S. 1 InsO.
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Da empfiehlt es sich erst einmal eine Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf den Rang § 38 InsO durchzuführen.
Anders bekommst Du den Zinslauf nicht gestoppt.
Danach soll das Gericht die Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Anmeldung auffordern. Da kommt in Praxi erstaunlich wenig.
Die Verteilung der § 39 InsO Forderungen erfolgt nach § 39 I S. 1 InsO.
:daumenrau, ich bin da auch schon mal reingefallen und hatte dauernd Nachmeldungen. Auf jeden Fall so machen.
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