Noch ein Schmankerl zum Wochenende.
Im Grundbuch ist A als Alleineigentümerin eingetragen. A ist 1952 verstorben. Dies ist erst durch Recherchen 2017 bekannt geworden und eine Erbin B wurde zur Grundbuchberichtigung aufgefordert. Soweit sie antragsberechtigt war, ist die Berichtigung auch erfolgt. Weitere Erben bzw. Erbeserben haben noch nicht reagiert.
Allerdings kam jetzt ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der von B beauftragt worden war. Dieser teilt mit, dass es einen Erbteilskaufvertrag von 1959 gibt, in dem alle Erben nach A ihren Anteil an die Mutter von B übertragen haben. B ist Alleinerbin nach ihrer Mutter. In dem Vertrag ist allerdings das hier betroffenen Grundbuch nicht aufgeführt, so dass die Berichtigung aufgrund des Vertrags nicht erfolgt ist.
Die beantragt jetzt der Rechtsanwalt und macht uns damit ein wenig ratlos.
Wie ist hier jetzt zu verfahren?