Probleme bei der Grundbuchberichtigung eines Erbhofs

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich weiß nicht weiter und hoffe, dass ihr vielleicht einen Rat für mich habt.
    Es handelt sich um die GB—Berichtigung (Blatt 789) eines Erbhofes gemäß der Höfeordnung, eingetragen in der Erbhöferolle von AB Blatt 45 (leider nicht das hiesige AG).
    Seitens des Testamentsvollstreckers wird die GBberichtigung beantragt und zwar aufgrund des Erbscheines des Nachlassgerichts. Das GBA hat daraufhin mitgeteit, dass aufgrund des vorliegenden Erbscheines des Nachlassgerichts die GB—Berichtigung nicht vorgenommen werden kann, da es sich um einen Erbhof gemäß der Höfeordnung handelt. Der TV erklärte jedoch, dass bei dem diesem Grundbesitz zugehörigen Hof, Blatt 201, der Hofvermerk bereits gelöscht wurde.
    Eine Nachfrage bei dem zuständigen GBA bestätigte dies.
    Bei dem zuständigen Landwirtschaftsgericht wurde nachgefragt, was den nun mit dem Hofvermerk bei Blatt 789 geschehen soll.
    Das LW—Gericht (ebenfalls nicht das hiesige AG) umging die Beantwortung und teilte mir stattdessen mit, dass bei dem diesem Grundbesitz zugehörige Hof, Blatt 201 der Hofvermerk am 12.12.2014 gelöscht und der Grundbesitz Blatt 201 nach den allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften vererbt wurde.
    M.E. hätte das LW—Gericht auch um Löschung des Vermerks zu Blatt 789 ersuchen müssen.

    Wie löse ich das Problem mit dem Hofvermerk?:gruebel:

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