Erbauseinandersetzungvertrag & Grundbuchbereinigung

  • Hallo!

    Folgender Fall:

    A, alleineigentümerin verstorben, hinterlässt Erbe an Kinder B,C,D,E zu je 1/4 Anteil.

    Notar hat einen Erbauseinandersetzungvertrag erstellt wo Erbe E die Erben B,C & D auszahlt und somit wird E Eigentümer.

    Im Rahmen des Erbauseinandersetzungvertrages wurde auf eine Eintragung als Erbengemeinschaft verzichtet.

    Erbe E wird Eigentümer innerhalb der 2-Jahres Frist.

    Besteht eine Gebührenbefreiung nach KV 14110 Ziff.1 GNotKG I Nr.3 ?

    Vielen Dank.

    Gruß Frank

  • Also die Erben wurden nicht vorab als Erbengemeinschaft eingetragen.

    Genauer gefragt:

    Besteht für Erbe E als Eigentümer innerhalb der 2 Jahres-Frist eine Gebührenbefreiung?

  • ja innerhalb der 2-Jahres-Frist ist die Eintragung der Erben (egal ob als Erbengemeinschaft oder schon auseinandergesetzt) gebührenfrei, so steht es im GNotKG.

    Die Gebührenbefreiung wird aber nur ein Mal gewährt, d.h. entweder für die GB-Berichtigung oder die Eintragung der Erbauseinandersetzung.
    Da in deinem Fall auf die Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft verzichtet wurde, ist die Eintragung des Erben E als Alleineigentümer gebührenfrei.

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