Hallo!
Folgender Fall:
A, alleineigentümerin verstorben, hinterlässt Erbe an Kinder B,C,D,E zu je 1/4 Anteil.
Notar hat einen Erbauseinandersetzungvertrag erstellt wo Erbe E die Erben B,C & D auszahlt und somit wird E Eigentümer.
Im Rahmen des Erbauseinandersetzungvertrages wurde auf eine Eintragung als Erbengemeinschaft verzichtet.
Erbe E wird Eigentümer innerhalb der 2-Jahres Frist.
Besteht eine Gebührenbefreiung nach KV 14110 Ziff.1 GNotKG I Nr.3 ?
Vielen Dank.
Gruß Frank