Altenteil - mehrere Belastungsgegenstände

  • Hallo,

    ich soll ein Altenteil eintragen. Dieses besteht aus einer Reallast und einem Wohnungsrecht. Der Grundbesitz besteht aus mehreren Grundstücken. Aus der Eintragungsbewilligung geht hervor, dass das Wohnungsrecht nur auf einem Grundstück, die Reallast hingegen auf dem gesamten Grundbesitz lasten soll. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies unter Bezugnahme von Schöner/Stöber, 15. Auflage Rn 1334 möglich ist und ich jetzt in Sp. 2 den kompletten Grundbesitz als Belastungsgegenstand angebe?

  • Ob das sinnvoll ist, ist natürlich eine ganz andere Frage, weil man bei späteren das Leibgeding betreffenden Eintragungen dann immer die Bewilligung schauen muss. Ich habe daher in solche Fällen immer eingetragen:

    Leibgeding - Wohnungsrecht nur auf BVNr. 1 - für ...

    Das dient jedenfalls der Klarheit.

    Entsprechend bin ich verfahren, wenn die Leibgedingsrechte untereinander nicht Gleichrang hatten.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    beantragt ist ein Altenteil, welches auf mehreren Grundstücken (unterschiedliche Gemarkungen und auch mehrere Amtsgerichtsbezirke betroffen) lastet. Ich hätte einen Gesamthaftvermerk eingetragen. Das
    andere Grundbuchamt hat keinen Gesamthaftvermerk eingetragen. Ist dies nicht erforderlich?

    Ist ein Beteiligungsverhältnis am Altenteil bei mehrerenBerechtigten nicht erforderlich? Hiervon hat das andere Grundbuchamt ebenfalls abgesehen.

  • Gesamthaftvermerk nein, das Altenteil ist nur eine Sammelbezeichnung.

    Es wird auch kein Berechtigungsverhältnis eingetragen, dieses bestimmt sich allein durch die Bewilligung, in dieser muss - bei mehreren Berechtigten - eines angegeben sein.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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