Hallo,
ich soll ein Altenteil eintragen. Dieses besteht aus einer Reallast und einem Wohnungsrecht. Der Grundbesitz besteht aus mehreren Grundstücken. Aus der Eintragungsbewilligung geht hervor, dass das Wohnungsrecht nur auf einem Grundstück, die Reallast hingegen auf dem gesamten Grundbesitz lasten soll. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies unter Bezugnahme von Schöner/Stöber, 15. Auflage Rn 1334 möglich ist und ich jetzt in Sp. 2 den kompletten Grundbesitz als Belastungsgegenstand angebe?