Hallo zusammen,
ich habe in letzter Zeit vermehrt das Problem, dass Rechtsanwälte sich auf die Anerkenntnis im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan beziehen und der Meinung sind, dass dies zum einen als Anerkenntnis der Forderung seitens des Schuldners gilt und zweitens die Anerkennung der Forderung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einen Neubeginn der Verjährung bewirkt.
Mir wird dann bei der Forderungsanmeldung lediglich die Bestätigung von einer Schuldnerberatungsstelle vorgelegt, mit dem Betrag der aufgenommenen Forderung und dies soll ein Forderungsnachweis (Schuldanerkenntnis) sein.
Wie seht Ihr das? Wie wird es allgemein gehandhabt?
Für Anmerkungen wäre ich dankbar.