Aufnahme im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gleich Forderungsnachweis?

  • Hallo zusammen,

    ich habe in letzter Zeit vermehrt das Problem, dass Rechtsanwälte sich auf die Anerkenntnis im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan beziehen und der Meinung sind, dass dies zum einen als Anerkenntnis der Forderung seitens des Schuldners gilt und zweitens die Anerkennung der Forderung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einen Neubeginn der Verjährung bewirkt.

    Mir wird dann bei der Forderungsanmeldung lediglich die Bestätigung von einer Schuldnerberatungsstelle vorgelegt, mit dem Betrag der aufgenommenen Forderung und dies soll ein Forderungsnachweis (Schuldanerkenntnis) sein.

    Wie seht Ihr das? Wie wird es allgemein gehandhabt?

    Für Anmerkungen wäre ich dankbar.

  • Interessante Frage.

    Da der Betrachtungszeitpunkt im außergerichtlichen Bereich liegt, kommt nur ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis in Betracht.

    Wenn der Gläubiger dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt hat, kann man das m.E. bejahen, da die Zustimmung auch die Höhe der angegebenen Forderung umfasst.

    Ohne Zustimmung fehlt es an einer Annahme seitens des Gläubigers.

  • Interessante Frage.

    Da der Betrachtungszeitpunkt im außergerichtlichen Bereich liegt, kommt nur ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis in Betracht.

    Wenn der Gläubiger dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt hat, kann man das m.E. bejahen, da die Zustimmung auch die Höhe der angegebenen Forderung umfasst.

    Ohne Zustimmung fehlt es an einer Annahme seitens des Gläubigers.

    Sehe ich ganz genauso; ohne Zustimmung des betreffenden Gläubigers liegt keine außergerichtliche Regelung vor. Darüberhinaus dürfte (sollte) der AEGV unter der Bedingung der "gesamtlösung" stehen (STichwort: mehrseitiger Vertrag" unter Vorbehalt der Gesamtannahme). Verjährungsunterbrechend ist sicherlich das Angebot auf Abschluss des AEGV, mehr aber nicht, wenn er nicht zustandekommt.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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