Fall:
Mahnbescheid erlassen und zugesellt. Widerspruch eingegangen. Abgabe an das Zivilgericht.
Zivilgericht teilt Ast/Kläger Aktenzeichen mit und dann erfolgt 1 Woche später Klagerücknahme.
Bekl-Vertr. stellt Kostenantrag.
Es ergeht ein Beschluss und dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt (§ 269 Abs. 3 S. 2 ZPO).
Bekl.-Vertr reicht KFA ein und macht neben der VV 3307 auch eine VV 3100 (nach Kostenwert) und 3101 (nach Streitwert und Kostenwert) geltend.
Geht das?