Hallo,
ich habe ein Schuldanerkenntnis über 96.000,00 DM. Dieses befindet sich seit 32 Jahren in der Hinterlegung. Es wurde damals von einer Bank hinterlegt. Empfangsberechtigt waren die unbekannten Erben. Was muss ich jetzt verfügen? Zunächst würde ich das Erbrecht des Fiskus anregen. Wenn kein Fiskalerbrecht festgestellt wird, kann ich das Schuldanerkenntnis dann vernichten lassen nach § 23 Abs. 6 AVNHintG?