Ich habe morgen einen Termin, der ein wenig turbulenter zu werden droht. Folgendes Problem wird sich voraussichtlich stellen:
Das insolvente Unternehmen soll veräußert werden. Es gibt 2 potentielle Übernehmer. Zum einen einen Gesellschafter der insolventen Gesellschaft mit einer neu gegründeten GmbH. Zudem hat er selbst Forderungen angemeldet, die festgestellt werden sollen. Zum anderen gibt es einen Hauptgläubiger, dessen Forderungen vollständig bestritten sind. Dieser Gläubiger wird anwaltlich vertreten. Das zweite Übernahmeangebot stammt nun von einem Unternehmen, dessen Geschäftsanschrift die der Anwaltskanzlei des Gläubigervertreters ist. Geschäftsführer ist ein Anwalt der Kanzlei (Großkanzlei). Es steht nun zu vermuten, dass eigentlich eine Übernahme durch den Hauptgläubiger beabsichtigt ist und das Unternehmen nur zwischengeschaltet wird. Wie regele ich das nun im Falle einer Abstimmung? Der Gesellschafter wäre ganz klar bei Abstimmung über sein Angebot ausgeschlossen. Was aber tun mit dem 2.? Kann ich das Stimmrecht verweigern? Oder ginge es nur über Stimmrechtsentscheidung? Was auch zum Problem werden würde. Hintergrund ist, dass der IV das 2. Angebot für unseriös hält und der Verlust aller Arbeitsplätze fürchtet. Da laufen noch diverse unschöne Sachen im Hintergrund.