Vermietung an Angehörigen

  • Hallo,

    Ich habe einen Mietvertrag genehmigt zwischen der Mutter des Betreuers als Vermieter und der Großmutter des Betreuers väterlicherseits als Mieter.

    Der Betreuer hat seine Mutter vertreten.

    Aufgrund von namensverschiedenheit ist der Zusammenhang erst später aufgefallen.

    Der Betreuer ist gem.1795 BGB ja nicht zur Vertretung berechtigt gewesen.

    Muss ich die Genehmigung des Mietvertrages aufheben oder ist diese sowieso nichtig?

    Dann werde ich die Akte dem Richter zwecks Bestellung eines Ergänzungabetreuers vorlegen, richtig?

    Danke.

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