Der Nachlasspfleger führt einen Prozess -der lief auch schon Lebzeiten des Erblassers- nach dem der Beklagte noch ca 30.000,00 bis 40.000,00 € in den Nachlass zu zahlen hat.
Im Zivilprozess wurde ein Beschluss erlassen, gegen den der Beklagte Beschwerde eingelegt hat mit der Begründung, dass die Erben bekannt seien.
Erben konnten auch schon ermittel werden und wurden über ihr Erbrecht unterrichtet.
Muss ich die Pflegschaft aufheben?
Der Beklagte will natürlich nur erreichen, dass der Prozess vor dem Zivilgericht platzt.