Ich habe hier einige ungewöhnliche Verträge:
Einmal wollen die Eltern bei ihren Kindern einen Kredit aufnehmen. Grundsätzlich nicht das große Problem. Ich frage mich nur, wer hinterher eigentlich prüft, ob ordnungsgemäß getilgt wird.
In einem anderen Fall soll ich einen Pachtvertrag zwischen Mutter und Kind Genehmigung. Auch dies ist denkbar, aber wer kümmert sich um die laufenden Rechtsbeziehungen zwischen Verpächter und Pächter?
Andererseits stellen sich solche Fragen bei Großeltern oder Eltern als Nießbraucher i.d.R. ja auch nicht.
Ist bei diesen Dauer-In-sich-Rechtsverhältnissen nun also etwas geboten (z. B. eine Dauerpflegschaft) oder nicht?