Hallo,
im Grundbuch wurde aufgrund Ersuchen der Versteigerungsabteilung eine Sicherungshypothek für die X Bank eingetragen. Diese ist nun durch einen Dritten befriedigt worden und stellte eine löschungsfähige Quittung aus, in der sie folgendes bestätigt:
"Wir bekennen hierdurch wegen der eingetragenen Rechte durch Herrn X (der Dritte) am .... befriedigt worden zu sein". Nunmehr beantragt der Notar folgendes:
Durch die Zahlung des Dritten ist die Forderung erloschen gem. § 267 BGB und gem.§ 1163 I,2 , 1177 BGB ist eine Eigentümergrundschuld entstanden. Daher tritt die Eigentümerin die entstandene Eigentümergrundschuld an den Dritten ab, der die Forderung getilgt hat. Weiterhin teil der Notar mit, dass die Forderung durch die Zahlung nicht auf den Dritten übergegangen ist, sondern vielmehr durch Erlöschen auf die Eigentümerin übergegangen ist. Dem Dritten stand kein Ablöserecht zu §§ 1150, 268 BGB, so dass die Forderung nicht auf diesen übergegangen ist.
M.E ist die Forderung hier doch gerade nicht erloschen und geht auf den Dritten über und wandelt sich auch nicht in eine Grundschuld um. Oder habe ich da einen Denkfehler?