Und zu den 1,00-EUR-Schritten: findest Du das auch ok, wenn die Bieter Dich dabei jedesmal dreimal ausrufen lassen? Wenn ja, Respekt. Die Rechtspfleger bei uns können sich bei sowas nicht beherrschen.Das Gesetz sagt bekanntlich, daß das bis dato vorliegende Meistgebot dreimal aufzurufen und anschließend nochmals nach weiteren Geboten zu fragen ist, bevor die Bietzeit abgeschlossen werden kann.
Wer sich hierbei nicht beherrschen kann, sollte darüber nachdenken, ob er sich nicht in einer anderen Abteilung besser im Griff hätte.
Absolut richtig, so und nicht anders!