Zum Vollzug liegt vor ein Übergabevertrag zwischen Testamentsvollstrecker A und Erwerber B. B könnte mit A verwandt sein. Dies ergibt sich aber nur an Hand der Namen, nicht ausdrücklich aus dem Vertrag.
Eine Gegenleistung ist nicht zu erbringen, der Einheitswert des Grundstücks (Landwirtschaftsfläche) ist laut Finanzamt 0,-- EUR. Der Testamentsvollstrecker versichert die Verfügung sei vollentgeltlich.
Die Versicherung des Testamentsvollstreckers bezüglich der Entgeltlichkeit ist wohl ausreichend laut Schöner/Stöber. Gilt das aber auch bei einer Schenkung? Oder würdet ihr die Erben anhören?
Der Einheitswertbescheid des Finanzamts wurde nicht mit vorgelegt. Diesen würde ich auf jeden Fall als Nachweis noch anfordern.
Welchen Wert nehme ich für die Eintragungskosten?