Vollentgeltlichkeit der Verfügung des TV

  • Zum Vollzug liegt vor ein Übergabevertrag zwischen Testamentsvollstrecker A und Erwerber B. B könnte mit A verwandt sein. Dies ergibt sich aber nur an Hand der Namen, nicht ausdrücklich aus dem Vertrag.

    Eine Gegenleistung ist nicht zu erbringen, der Einheitswert des Grundstücks (Landwirtschaftsfläche) ist laut Finanzamt 0,-- EUR. Der Testamentsvollstrecker versichert die Verfügung sei vollentgeltlich.

    Die Versicherung des Testamentsvollstreckers bezüglich der Entgeltlichkeit ist wohl ausreichend laut Schöner/Stöber. Gilt das aber auch bei einer Schenkung? Oder würdet ihr die Erben anhören?

    Der Einheitswertbescheid des Finanzamts wurde nicht mit vorgelegt. Diesen würde ich auf jeden Fall als Nachweis noch anfordern.

    Welchen Wert nehme ich für die Eintragungskosten?

  • Der Einheitswert mag zwar Null sein, landwirtschaftliche Flächen haben aber meist einen Bodenwert von ein paar Euros (hier bei uns im Norden etwas 2,50 €/qm). Der Bodenrichtwert lässt sich meist einfach über den Bodenrichtwertatlas feststellen.
    Wenn es sich nicht nur um wenige qm handelt, sehe ich daher zur Zeit Entgeltlichkeit mangels Gegenleistung nicht.

  • Der Bodenrichtwert liegt bei ca. 0,50 € bis 2,50 € und die Fläche beträgt ca. 1.200 qm.

    Dann handelt es sich bei dem Übergabevertrag doch aber eher um eine Schenkung und schenken darf der Testamentsvollstrecker nicht !?

    Oder muss ich es hinnehmen, wenn der Testamentsvollstrecker versichert, dass die Verfügung entgeltlich ist und der Vertragsgegenstand keinen Wert hat?:gruebel::confused:

  • Was heißt da "ca."? Schau ins Bodenrichtwertverzeichnis (in vielen BL online möglich), da steht der Bodenrichtwert. Und nein, bei einem Bodenrichtwert von € 1,00/m² hat ein 1.000 m² großes Grundstück nicht ohne weiteres den Wert Null Euro.

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