Hallo, mich würde interessieren, ob ihr folgende (notariell beglaubigte) Vollmacht zum Bieten im Versteigerungserfahren als ausreichend anerkennen würdet:
"Ich,... bin Eigentümern von Grundbesitz. Ich beabsichtige, Grundbesitz zu verkaufen bzw. auch weiteren Grundbesitz zu erwerben.
Ich erteile hiermit ... Vollmacht, mich im Rahmen der Veräußerung und des Erwerbs von Grundbesitz umfassend zu vertreten. Dabei darf er alle Bedingungen des Kaufvertrages mit Wirkung auch für mich vereinbaren. Er ist befugt zu allen Anträgen, Bewilligungen oder sonstigen Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung und dem Erwerb sachdienlich erscheinen... Die Vollmacht ist im Außenverhältnis insbesondere gegenüber dem Grundbuchamt, unbeschränkt... "
Ich bin der Meinung, das der Wortlaut der Vollmacht, insbesondere die Verwendung von Begriffen wie "Kaufvertrag, Bewilligung, Grundbuchamt" die Vollmacht auf den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundstücken beschränkt und keine Bietvollmacht im Sinne des § 71 ZVG darstellt.
Sehe ich das zu eng?