Hallo zusammen,
ich bräuchte dringend mal eure Hilfe:
Ich habe ein Eintragungsersuchen der StA gem. § 111f StPO, §§§ 928, 932 ZPO vorliegen und soll nun in Vollziehung des Vermögensarrest Sicherungshypothek sowie die Veräußerungsbeschränkung eintragen.
Soweit so gut - was mich jetzt allerdings sehr verwirrt: Die StA beantragt nun, dass 2 Sicherungshypotheken an ein und dem selben Flst. eingetragen werden sollen aus dem gleichen Beschluss (im Beschluss wurde unter a) Vermögensarrest i.H.v. xxx angeordnet und unter b) ebenfalls Vermögensarrest i.H.v. yyyy) .
Ist es überhaupt möglich, dass in einem Beschluss gegen den Schuldner mehrfach ein Vermögensarrest angeordnet wird?
Und ist es möglich, dass aus einem Beschluss an einem Flst. mehrere Sicherungshypotheken eingetragen werden können?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!