Ich habe folgendes Verfahren auf dem Tisch:
Schuldner war selbstständig tätig. Es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Tätigkeit eingestellt. Der Schuldner hat Sozialleistungen beantragt, da er momentan keinen Job findet.
Natürlich sind diverse Gegenstände und noch offene Forderungen die der Insolvenzverwalter zur Masse zieht. Derzeit sind durch Verwertungsmaßnahmen ca. 7.000,00 € eingenommen worden.
Das Jobcenter hat für den Schuldner und seine Familie ein Schonvermögen in Höhe von ca. 5.000,00 € errechnet.
Nunmehr erhält der Schuldner keine Leistungen, da das Jobcenter die Massegegenstände als Vermögenswerte des Schuldners ansieht und diese das Schonvermögen um 2.000,00 € übersteigen.
Muss nun die Insolvenzmasse dem Schuldner Unterhalt gewähren?