Bewilligung eines verstorbenen Mitglieds einer Erbengemeinschaft

  • Hallo, habe folgende Frage:

    Es ist eine Erbengemeinschaft eingetragen, die nach und nach Grundstücke verkauft. Eine Person dieser Erbengemeinschaft lässt sich stets von ihrem Ehemann vertreten. Nun ist diese Person verstorben. Laut einem öffentlichen Testament wurde die Person von ihrem Ehemann beerbt. Es liegen nun noch einige Folgeanträge (Auflassungen von einzelnen Grundstücken) vor.

    Beispiel für ein Grundstück: Kaufvertrag war von Oktober 2017, die Auflassung wurde durch Vollmacht der Notarangestellten am 08.03.2018 erklärt und bewilligt, der Antrag auf Eigentumsumschreibung ist am 08.03.2018 eingegangen, verstorben ist die Frau am 04.03.2018. Kann ich jetzt bedenkenlos die Anträge vollziehen (habe ja eine Bewilligung des Erblassers, vertreten durch den Ehemann und Erben) oder brauch ich z.B. die Ausfertigung der Vollmacht? (es liegt nur begl. Abschrift vor.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!